Je nachdem, welche Form eines Gemeinschaftsgartens ihr anstrebt, kann die Fläche dafür sehr unterschiedlich aussehen. Von einem Hochbeet in einem Innenhof über einen abgegrenzten Teil eines öffentlichen Parks bis hin zu einem ganzen Feld ist alles möglich. Bei der Suche nach einer Fläche hilft deshalb nur eines: die Augen offen halten und mit möglichst vielen Menschen, öffentlichen Stellen, der Gemeinde, kirchlichen Institutionen, Bauern usw. zu reden. Es kann öffentlicher oder privater Grund sein, zur Zwischennutzung oder mit langfristiger Nutzungsmöglichkeit.

Ist eine geeignete Fläche gefunden, gilt es die Pachtkosten und die Nutzungsmöglichkeiten, abhängig von Eigentümer und Flächenwidmung, abzuklären und eine schriftliche Vereinbarung zur Grundstücksüberlassung zu treffen. Dafür gibt es unterschiedliche Formen, wobei den Vertrag der Verpächter aufzusetzen hat.

Die Gestaltung des Gemeinschaftsgartens ist abhängig davon wie er genutzt werden soll und wer dies entscheidet. Der Gartenplan kann von einer Person oder einer kleine Gruppe zu Beginn erstellt werden oder in einem partizipativen Prozess gemeinsam erarbeitet werden. Eine hilfreiche Fragestellung ist dafür: Was soll unser Garten alles können? – Anbauflächen für Gemüse bieten, Erholungsort, Spielbereich für Kinder, grüner Lernort, ästhetisch ansprechend, Begegnungsort, Lebensraum für Insekten … sein. Je konkreter die Zielsetzungen geklärt sind – für den/die einzelne als auch in der Gruppe – desto bedürfnisorientierter kann die Gestaltung des Gartens erfolgen, was wesentlich für eine längerfristige Erhaltung des Gartens sein kann. Gerne unterstützen wir Euch bei der Gestaltungsplanung des Gartens!

Holt Euch Ideen aus anderen Gemeinschaftgärten!

(Text von Romana Mayr, Petra Obojes-Signitzer)